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# Wie füge ich eine Arbeitsbefreiung für meine schwangere oder stillende Mitarbeiterin hinzu?

Wenn eine schwangere oder stillende Mitarbeiterin aufgrund von arbeitsmedizinischen Risiken nicht weiterarbeiten kann und keine geeignete Versetzung möglich ist, kann ihr eine Arbeitsbefreiung gewährt werden. Während dieser Zeit erhält sie eine Mutterschaftszulage (Geldleistung) direkt von der CNS anstelle ihres regulären Gehalts.

## Wann gilt eine Arbeitsbefreiung?

Eine Arbeitsbefreiung kann gewährt werden, wenn:

* Die Arbeitnehmerin gefährlichen biologischen oder chemischen Stoffen ausgesetzt ist
* Die Arbeit den Transport von Lasten über 5 kg erfordert
* Die Position riskante Körperhaltungen beinhaltet (längeres Stehen oder Hocken)
* Die Arbeitnehmerin Nachtschichten arbeitet (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr)
* Keine geeignete Tagesposition oder Versetzung verfügbar ist

||| Für stillende Arbeitnehmerinnen gilt dieser Schutz bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

## Erfassung der Befreiung in [Salary.lu](http://Salary.lu)

Sobald die Arbeitsbefreiung vom Arbeitsmediziner bestätigt wurde, erfassen Sie diese im System:

1. Melden Sie sich bei Ihrem Salary.lu-Konto an
2. Gehen Sie zum Bereich "Urlaub"
3. Klicken Sie auf "Hinzufügen"
4. Wählen Sie die betroffene Arbeitnehmerin aus
5. Wählen Sie "Mutterschaftsurlaub" als Urlaubsart
6. Geben Sie das Start- und Enddatum gemäß der medizinischen Dokumentation ein
7. Speichern Sie den Urlaubseintrag

||| Fügen Sie diesen Urlaub erst hinzu, nachdem die Befreiung offiziell vom Arbeitsmediziner (*médecin du travail*) bestätigt wurde. Der Arbeitgeber muss diese befürwortende Stellungnahme einholen, bevor die CNS die Zulage bearbeitet.

## Was passiert nach der Erfassung?

* Für Unternehmen mit SECUline wird die Meldung automatisch an die CCSS übermittelt
* Die Arbeitnehmerin erhält ihre Mutterschaftszulage direkt von der CNS
* Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit nicht mehr zur Gehaltszahlung verpflichtet

Wenn der Befreiungszeitraum verlängert oder verkürzt werden muss, können Sie den Urlaubseintrag entsprechend aktualisieren.

## Über Stillpausen

Stillpausen unterscheiden sich von einer vollständigen Arbeitsbefreiung. Eine stillende Arbeitnehmerin, die wieder arbeitet, hat Anspruch auf:

* 2 Pausen von je 45 Minuten pro Arbeitstag, oder
* 1 Pause von 90 Minuten, wenn der Arbeitstag durch eine Pause von weniger als einer Stunde unterbrochen wird

|| Diese Stillpausen gelten als Arbeitszeit und werden vom Arbeitgeber bezahlt, nicht von der CNS. Sie müssen nicht als Urlaub in [Salary.lu](http://Salary.lu) erfasst werden.