Kann ich Salary.lu mit einem Unternehmen außerhalb Luxemburgs nutzen?
Salary.lu ist in erster Linie auf den luxemburgischen Arbeitsmarkt ausgerichtet und konzentriert sich auf die luxemburgischen Gehaltsnormen, Indexierungsregeln, Steuern und Arbeitsrecht. Obwohl unsere Plattform keine Unternehmensregistrierung oder rechtliche Einrichtung übernimmt, können ausländische Unternehmen Salary.lu zur Verwaltung der Lohnabrechnung für in Luxemburg ansässige Arbeitnehmer nutzen, sobald sie die notwendigen rechtlichen Schritte zur Geschäftstätigkeit in Luxemburg abgeschlossen haben.
Für EU-Unternehmen, die bereits bei der luxemburgischen CCSS registriert sind:
Wenn Ihr EU-Unternehmen beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem (CCSS) registriert ist und über eine Arbeitgeberidentifikationsnummer (Matricule) verfügt, können Sie Salary.lu zur Verwaltung Ihrer Lohnabrechnung nutzen.
Voraussetzungen:
Eine gültige Gewerbegenehmigung in Luxemburg
Ausfüllen der Betriebserklärung (dieses Dokument kann auf Salary.lu erstellt werden)
Weitere Informationen zur Arbeitgeberregistrierung finden Sie in den offiziellen CCSS-Richtlinien.
Optionen für ausländische Unternehmen, um in Luxemburg tätig zu werden:
Eröffnung einer Zweigniederlassung:
Erweiterung Ihres ausländischen Unternehmens, keine separate rechtliche Einheit
Muss beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein
Möglicherweise benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
Kann eine Gewerbegenehmigung erfordern
Gründung einer Tochtergesellschaft:
Eine neue juristische Person nach luxemburgischem Recht (z.B. SARL)
Bietet vollständige rechtliche und betriebliche Unabhängigkeit vom Mutterunternehmen
Registrierung als ausländischer Arbeitgeber:
Einige Unternehmen entscheiden sich, von außerhalb zu operieren, indem sie sich bei der CCSS und den Steuerbehörden als ausländische Arbeitgeber registrieren lassen.
Sie müssen die luxemburgischen Lohnabrechnungs-, Steuer- und Arbeitsgesetze einhalten
Zu beachtende rechtliche Anforderungen:
Anmeldung bei der CCSS und den luxemburgischen Steuerbehörden
Erhalt einer Gewerbegenehmigung (autorisation d'établissement), falls erforderlich
Einhaltung der Lohnindexierung, der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts
Führung genauer Lohn- und Buchhaltungsunterlagen
Lohnabrechnungsverwaltung:
Sobald Ihr Unternehmen ordnungsgemäß registriert und zur Geschäftstätigkeit in Luxemburg berechtigt ist, können Sie Salary.lu nutzen, um:
Löhne gemäß luxemburgischem Recht zu berechnen
Lohnabrechnungen und Lohndokumente zu erstellen
Die lokalen Anforderungen an die Lohnabrechnung einzuhalten
Ausländische Unternehmen können in Luxemburg tätig sein und Arbeitnehmer einstellen, wenn sie die notwendigen rechtlichen Schritte abschließen. Salary.lu hilft Ihnen, die Lohnabrechnung effizient zu verwalten und konform zu bleiben, sobald Ihr Unternehmen eingerichtet und registriert ist. Wenn Sie Hilfe bei der Unternehmensregistrierung oder rechtlichen Einrichtung benötigen, empfehlen wir, einen lokalen Rechtsexperten zu konsultieren. Sobald Ihr Unternehmen bereit ist, steht Ihnen Salary.lu zur Verfügung, um Ihren Lohnabrechnungsprozess in Luxemburg zu vereinfachen.
Für EU-Unternehmen, die bereits bei der luxemburgischen CCSS registriert sind:
Wenn Ihr EU-Unternehmen beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem (CCSS) registriert ist und über eine Arbeitgeberidentifikationsnummer (Matricule) verfügt, können Sie Salary.lu zur Verwaltung Ihrer Lohnabrechnung nutzen.
Voraussetzungen:
Eine gültige Gewerbegenehmigung in Luxemburg
Ausfüllen der Betriebserklärung (dieses Dokument kann auf Salary.lu erstellt werden)
Weitere Informationen zur Arbeitgeberregistrierung finden Sie in den offiziellen CCSS-Richtlinien.
Optionen für ausländische Unternehmen, um in Luxemburg tätig zu werden:
Eröffnung einer Zweigniederlassung:
Erweiterung Ihres ausländischen Unternehmens, keine separate rechtliche Einheit
Muss beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein
Möglicherweise benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
Kann eine Gewerbegenehmigung erfordern
Gründung einer Tochtergesellschaft:
Eine neue juristische Person nach luxemburgischem Recht (z.B. SARL)
Bietet vollständige rechtliche und betriebliche Unabhängigkeit vom Mutterunternehmen
Registrierung als ausländischer Arbeitgeber:
Einige Unternehmen entscheiden sich, von außerhalb zu operieren, indem sie sich bei der CCSS und den Steuerbehörden als ausländische Arbeitgeber registrieren lassen.
Sie müssen die luxemburgischen Lohnabrechnungs-, Steuer- und Arbeitsgesetze einhalten
Zu beachtende rechtliche Anforderungen:
Anmeldung bei der CCSS und den luxemburgischen Steuerbehörden
Erhalt einer Gewerbegenehmigung (autorisation d'établissement), falls erforderlich
Einhaltung der Lohnindexierung, der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts
Führung genauer Lohn- und Buchhaltungsunterlagen
Lohnabrechnungsverwaltung:
Sobald Ihr Unternehmen ordnungsgemäß registriert und zur Geschäftstätigkeit in Luxemburg berechtigt ist, können Sie Salary.lu nutzen, um:
Löhne gemäß luxemburgischem Recht zu berechnen
Lohnabrechnungen und Lohndokumente zu erstellen
Die lokalen Anforderungen an die Lohnabrechnung einzuhalten
Ausländische Unternehmen können in Luxemburg tätig sein und Arbeitnehmer einstellen, wenn sie die notwendigen rechtlichen Schritte abschließen. Salary.lu hilft Ihnen, die Lohnabrechnung effizient zu verwalten und konform zu bleiben, sobald Ihr Unternehmen eingerichtet und registriert ist. Wenn Sie Hilfe bei der Unternehmensregistrierung oder rechtlichen Einrichtung benötigen, empfehlen wir, einen lokalen Rechtsexperten zu konsultieren. Sobald Ihr Unternehmen bereit ist, steht Ihnen Salary.lu zur Verfügung, um Ihren Lohnabrechnungsprozess in Luxemburg zu vereinfachen.
Aktualisiert am: 17/04/2025
Danke!