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Wie beantrage ich den Zugang zur Einsicht der Steuerkarten auf MyGuichet?

Um auf die Steuerkarten der Mitarbeiter auf MyGuichet zugreifen zu können, müssen Sie zunächst einen Zertifizierungstoken bei der Steuerverwaltung (ACD) beantragen. Dieser Token ermöglicht Ihnen den Zugriff auf die Lohnsteuerkarten und deren Download für Ihre Arbeitnehmer.


Schritte zur Beantragung eines Tokens auf MyGuichet


  1. Melden Sie sich bei Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu an
  2. Klicken Sie auf die blaue Schaltfläche "Zu den Online-Diensten"
  3. Klicken Sie auf "Nach Thema suchen"
  4. Klicken Sie auf "Steuern"
  5. Suchen Sie nach "Beantragung eines Tokens für den Zugriff auf die Lohnsteuerkarten"
  6. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Erstellen"
  7. Klicken Sie zweimal auf "Weiter"
  8. Geben Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail ein (falls noch nicht hinzugefügt)
  9. Folgen Sie den nächsten Anweisungen
  10. Geben Sie einen 6-stelligen Sicherheitscode ein, den Sie sich merken müssen
  11. Fahren Sie fort und unterschreiben Sie das Verfahren
  12. Senden Sie es schließlich zur Bearbeitung durch die Steuerverwaltung ab


Wichtige Informationen zu Tokens


Sicherheitscode


Bei der Beantragung muss ein Sicherheitscode gewählt werden. Dieser dient im späteren Verlauf zur Aktivierung des Dienstes.


Token-Typen


  • Arbeitgeber-Token: In jedem beruflichen Bereich kann nur ein Arbeitgeber-Token aktiviert werden
  • Diensleister-Token: Es können jedoch mehrere Diensleister-Token aktiviert werden


Token-Verteilung


  • Beantragt der Arbeitgeber den Token selbst, erhält er einen Arbeitgeber-Token und einen Diensleister-Token. Letzterer kann im Falle der Übertragung der Lohnverwaltung einem Leistungserbringer seiner Wahl anvertraut werden, ohne jedoch die Verantwortung zu übertragen.
  • Erfolgt die Beantragung des Tokens durch den Diensleister, erhält der Arbeitgeber das Schreiben mit dem Token, das er dann dem Diensleister aushändigen muss.


Der Arbeitgeber-Token darf keinesfalls an den Diensleister weitergegeben werden.


Mehrfachanträge


Wird innerhalb von 72 Stunden ein zweiter Token für denselben Arbeitgeber beantragt, wird der Antrag abgelehnt. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Arbeitgeber nur ein Diensleister-Token zugesandt.


Erhalt Ihres Tokens


Nach Erledigung dieses Vorgangs wird der Token für den Zugriff auf die Lohnsteuerkarten per Post an die der ACD bekannte Adresse des Arbeitgebers geschickt (auch wenn der Diensleister den Antrag gestellt hat).


Aktivierung Ihres Tokens


Der Arbeitgeber oder der Diensleister muss den Zugriffstoken innerhalb von 2 Monaten nach der Beantragung des Tokens aktivieren, um auf die Lohnsteuerkarten zugreifen zu können.


Um den Token zu aktivieren:

  1. Melden Sie sich bei Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu an
  2. Öffnen Sie die Rubrik "Meine beruflichen Daten"
  3. Wählen Sie unter "Steuern" den Titel "Lohnsteuerkarten" aus
  4. Geben Sie den Token, über den Sie verfügen, zusammen mit dem anlässlich der Beantragung des Tokens gewählten Sicherheitscode ein


Für detaillierte Anweisungen zum Zugriff und Download der Steuerkarten nach der Aktivierung siehe: Wie kann ich die Steuerkarten von MyGuichet herunterladen?


Benötigen Sie Hilfe?


Wenn Sie Fragen zur Beantragung oder Aktivierung Ihres Tokens haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

Aktualisiert am: 26/01/2026

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