Was passiert, wenn mein Mitarbeiter die Adresse wechselt?
Wenn ein Mitarbeiter seine Adresse wechselt, ist keine Aktion über Salary.lu erforderlich. Der Prozess unterscheidet sich jedoch je nachdem, ob der Mitarbeiter luxemburgischer Einwohner oder Grenzgänger (Nicht-Einwohner) ist.
Für luxemburgische Einwohner
Mitarbeiterverantwortlichkeiten
Luxemburgische Einwohner, die ihre Adresse wechseln, müssen:
- Zum Einwohnermeldeamt ihrer Gemeindeverwaltung gehen
- Ihre Adressänderung gemäß den Verfahren der Gemeinde melden
- Sicherstellen, dass die Meldung umgehend nach dem Umzug erfolgt
Automatischer Prozess
Nachdem der ansässige Mitarbeiter seine Adressänderung gemeldet hat:
- Die Gemeindeverwaltung bearbeitet die Adressänderung
- Die Adressänderung wird automatisch an die CCSS (Centre commun de la sécurité sociale) übermittelt
- Informationen werden an relevante Verwaltungen einschließlich der ACD übermittelt
- Die Steuerkarte des Mitarbeiters wird automatisch mit der neuen Adresse aktualisiert
Für Nicht-Einwohner (Grenzgänger)
Mitarbeiterverantwortlichkeiten
Nicht-ansässige Mitarbeiter, die in Luxemburg arbeiten und ihre private Adresse wechseln, können:
- Eine Anfrage zur Aktualisierung ihrer Daten direkt über MyGuichet.lu stellen
- Das Online-Verfahren für Adressaktualisierungen befolgen
- Sicherstellen, dass die Aktualisierung umgehend nach dem Umzug erfolgt
Arbeitgebermaßnahmen (gleich für alle Mitarbeiter)
Als Arbeitgeber müssen Sie:
- Warten, bis die Steuerkarte von der ACD aktualisiert wird
- Die aktualisierte Steuerkarte herunterladen, sobald sie verfügbar wird
- Die neue Steuerkarte zum Mitarbeiterprofil in Salary.lu hinzufügen
Für Selbstständige
Selbstständige, die ihre Geschäftsadresse wechseln, müssen die CCSS über die Kontaktseite oder per E-Mail kontaktieren.
Aktualisiert am: 17/07/2025
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