Artikel über: Arbeitnehmer
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Wie melde ich meinen Arbeitnehmer bei der CCSS an? (ohne SECUline)

Falls Sie die Sozialversicherungsnummer Ihres Arbeitnehmers haben, können Sie diese einfach auf das Eintrittsformular schreiben und per E-Mail an die CCSS senden: ccss@secu.lu.


Wenn ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung keine luxemburgische Sozialversicherungsnummer hat, muss der Arbeitgeber die folgenden Schritte durchführen:

Das Geburtsdatum des Arbeitnehmers angeben:

Das Geburtsdatum des Arbeitnehmers (Jahr, Monat, Tag) auf dem Formular für die Eintrittsmeldung (hier verfügbar) eintragen.

Eine Farbkopie des Personalausweises des Arbeitnehmers beifügen:

Eine Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses des Arbeitnehmers ist dem Formular für die Eintrittsmeldung beizufügen.

Wichtige Punkte:



Auf der Eintrittsmeldung muss das Geburtsdatum des Arbeitnehmers angegeben werden (Jahr, Monat, Tag).
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses des Arbeitnehmers dem Formular beizufügen.
Sobald die Eintrittsmeldung registriert ist, erhalten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber eine automatische Bestätigung.
Sobald die Eintrittsmeldung bestätigt ist, wird dem Arbeitnehmer automatisch eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen, sofern er noch keine hat.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Arbeitgeber einen reibungslosen und effizienten Anmeldeprozess für Arbeitnehmer gewährleisten, die noch keine Sozialversicherungsnummer in Luxemburg haben.

Aktualisiert am: 27/06/2024