Wie richte ich HORECA-spezifische Vorschriften auf Salary.lu ein?
Dieser Artikel erklärt, wie Sie HORECA-sektorspezifische Arbeitsvorschriften für Ihre Arbeitnehmer konfigurieren, einschließlich Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeitsvergütung und Nachtarbeitszulagen.
Aktivierung der HORECA-Sektorvorschriften
Um HORECA-spezifische Vorschriften für einen Arbeitnehmer zu aktivieren:
- Melden Sie sich bei Ihrem Salary.lu-Konto an
- Gehen Sie zum Profil des Arbeitnehmers
- Öffnen Sie den Tab "Vertrag"
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Arbeitnehmer im HORECA-Sektor" unter den Vertragsoptionen
- Speichern Sie die Vertragsdetails
Feiertagsarbeitsvergütung
Für HORECA-Unternehmen, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, können Arbeitnehmer eine von drei Vergütungsoptionen erhalten:
Vergütungsoptionen
- 2 bezahlte Ruhetage innerhalb von 6 Monaten pro gearbeitetem Feiertag, ODER
- 2 zusätzliche bezahlte Urlaubstage, die zum regulären Jahresurlaub hinzugefügt werden, ODER
- 1 bezahlten halben Ruhetag pro Woche das ganze Jahr über
Manuelle Hinzufügung der Vergütung
- Gehen Sie zu den Vertragsdetails des Arbeitnehmers
- Scrollen Sie nach unten zum Bereich "Optionen"
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Zusätzlicher Urlaub"
- Geben Sie die zusätzliche Anzahl der Tage an
Sonntagsarbeitsvergütung
HORECA-Arbeitnehmer folgen besonderen Sonntagsarbeitsregeln, die sich von den Standardarbeitsvorschriften unterscheiden.
Keine Sonntagslohnzulage
- HORECA-Arbeitnehmer erhalten nicht die standardmäßige 70% Lohnzulage für Sonntagsarbeit
- Stattdessen erhalten sie Ausgleichsruhe und potentielle zusätzliche Urlaubstage
Ansprüche auf Ausgleichsruhe
- Mehr als 4 Stunden am Sonntag: Ganzer Tag Ausgleichsruhe
- 4 Stunden oder weniger am Sonntag: Halber Tag Ausgleichsruhe
- Alle Ausgleichsruhe wird mit 100% des normalen Lohns bezahlt
Zusätzlicher bezahlter Urlaub für häufige Sonntagsarbeit
- Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 20 Sonntage pro Jahr arbeitet, fügen Sie 2 zusätzliche bezahlte Urlaubstage hinzu (manuell über Vertragsoptionen)
Nachtarbeitsvorschriften und -zulagen
Nachtarbeit im HORECA-Sektor hat spezifische Zeitdefinitionen und Vergütungsanforderungen.
Definition der Nachtarbeit
- Nachtarbeit: Jede Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr
- Nachtarbeiter dürfen durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum arbeiten (berechnet über 7 Tage)
Nachtarbeitszulagen
- 01:00 bis 06:00 Uhr: 25% Lohnerhöhung (bar oder Ausgleichsurlaub)
- 23:00 bis 01:00 Uhr: Keine obligatorische Zulage, es sei denn, durch Vereinbarung festgelegt
Aufzeichnungsanforderungen
HORECA-Arbeitgeber müssen spezielle Register führen, die dokumentieren:
- Sonntagsstunden und bereitgestellte Vergütung
- Nachtarbeitsstunden und zusätzliche Zahlungen
- Feiertagsarbeit und gewährte Ruhetage
- Medizinische Untersuchungsunterlagen für Nachtarbeiter
Aktualisiert am: 02/07/2025
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