Artikel über: Prozess der Lohnabrechnung
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Wie wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung für Teilzeitbeschäftigte berechnet?

Für Arbeitnehmer, die weniger als 150 Stunden pro Monat arbeiten, wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung berechnet, indem der monatliche Standardfreibetrag (642,73 €) entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anteilig berechnet wird, wobei 173 Stunden als Bezugsbasis dienen.

Berechnungsmethode



Berechnung des anteiligen Freibetrags:

Anteiliger Freibetrag = (Geleistete Arbeitsstunden × 642,73) ÷ 173


Berechnung der Bemessungsgrundlage:

Bemessungsgrundlage = Bruttogehalt - Anteiliger Freibetrag



Beispiel



Ein Arbeitnehmer arbeitet 60 Stunden pro Monat mit einem Bruttogehalt von 1.000,00 €

Berechnung des anteiligen Freibetrags:

(60 × 642,73) ÷ 173 = 222,91 €


Berechnung der Bemessungsgrundlage:

1.000,00 € - 222,91 € = 777,09 €



Hinweis: Der monatliche Standardfreibetrag (642,73 €) gilt ab 1. Januar 2024.

Quellen


- CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale)
- ACD (Steuerverwaltung)

Aktualisiert am: 12/11/2024