Artikel über: Prozess der Lohnabrechnung
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Wie wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung für Teilzeitbeschäftigte berechnet?

Für Arbeitnehmer, die weniger als 150 Stunden pro Monat arbeiten, wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung berechnet, indem der monatliche Standardfreibetrag entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anteilig berechnet wird, wobei 173 Stunden als Bezugsbasis dienen.


Daraus ergibt sich, dass sich der vollständige Freibetrag im Rahmen der Pflegeversicherung zum 1. Mai 2025 auf 2.703,74 € × ¼ = 675,93 € pro Monat beläuft (anteilige Berechnung entsprechend der Anzahl der gemeldeten Stunden).


Berechnungsmethode


  1. Berechnung des anteiligen Freibetrags:
Anteiliger Freibetrag = (Geleistete Arbeitsstunden × 675,93) ÷ 173


  1. Berechnung der Bemessungsgrundlage:


Bemessungsgrundlage = Bruttogehalt - Anteiliger Freibetrag



Beispiel


Ein Arbeitnehmer arbeitet 60 Stunden pro Monat mit einem Bruttogehalt von 1.000,00 €


  1. Berechnung des anteiligen Freibetrags:
(60 × 675,93) ÷ 173 = 234,43


  1. Berechnung der Bemessungsgrundlage:


1.000,00- 234,43= 765,57



Hinweis: Der monatliche Standardfreibetrag betrug 642,73 € ab 1. Januar 2024, wurde auf 659,45 € zum 1. Januar 2025 aktualisiert und wurde erneut auf 675,93 € zum 1. Mai 2025 aktualisiert, infolge der Indexierungsanpassungen.


Quellen

Aktualisiert am: 16/06/2025

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