Was tun, wenn mein Arbeitnehmer mehr Urlaub genommen hat als erlaubt?
Wenn ein Arbeitnehmer mehr Urlaubstage in Anspruch genommen hat, als ihm zustehen, muss diese Situation sorgfältig und im Einklang mit dem luxemburgischen Arbeitsrecht gehandhabt werden.
Urlaubsansprüche verstehen
In Luxemburg haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage Jahresurlaub (bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche). Teilzeitkräfte erhalten einen ihrem Arbeitspensum entsprechend anteiligen Urlaubsanspruch.
Die Rechte des Arbeitgebers
Wenn Sie einem Mitarbeiter mehr bezahlten Urlaub gewährt haben, als ihm zustand, haben Sie das Recht, die zu viel gezahlte Vergütung für diese zusätzlichen Tage zurückzufordern. Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag zu erstatten.
Allerdings - und das ist ein wichtiger Punkt - dürfen Sie diesen Betrag nicht einfach vom nächsten Gehalt des Mitarbeiters abziehen.
Warum darf ich keinen direkten Gehaltsabzug vornehmen?
Das luxemburgische Recht begrenzt die Fälle, in denen ein Arbeitgeber einen direkten Gehaltsabzug vornehmen darf, strikt auf vier Situationen:
- Bußgelder, die dem Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsgesetzbuch oder der internen Betriebsordnung auferlegt wurden
- Schadensersatz für Schäden, die der Arbeitnehmer durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat
- Rückerstattung von Werkzeugen, Ausrüstungen oder Materialien, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeit zur Verfügung gestellt wurden
- Rückzahlung von Geldvorschüssen, die außerhalb der normalen Vertragserfüllung gewährt wurden
Da der Fall des zu viel genommenen Urlaubs unter keine dieser vier Kategorien fällt, ist ein direkter Gehaltsabzug gesetzlich nicht zulässig.
Was sollten Sie stattdessen tun?
Sie müssen dem Mitarbeiter eine schriftliche Rückforderung für den Betrag zukommen lassen, der den zu viel genommenen Urlaubstagen entspricht. Verweigert der Arbeitnehmer die Rückzahlung, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Was passiert, wenn ich trotzdem einen Abzug vornehme?
Nehmen Sie einen gesetzlich nicht erlaubten Gehaltsabzug vor, kann der Arbeitnehmer klagen und die Rückzahlung des einbehaltenen Betrags verlangen — und Sie würden zur Erstattung verurteilt. Allerdings könnten Sie im Rahmen desselben Verfahrens Ihrerseits die Rückzahlung des zu viel geleisteten Gehalts einfordern, und der Arbeitnehmer würde letztlich ebenfalls zur Rückerstattung des Betrags für den zu viel genommenen Urlaub verurteilt. Das Endergebnis wäre dasselbe, aber ein Gerichtsverfahren ist mit unnötigen Kosten und Aufwand verbunden.
Vorbeugung für die Zukunft
- Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter ihren Urlaubssaldo immer einsehen können, bevor Anträge genehmigt werden
- Überprüfen Sie regelmäßig die Urlaubsaufzeichnungen auf Salary.lu
- Führen Sie einen klaren Urlaubsgenehmigungsprozess ein, um Missverständnisse zu vermeiden
- Kommunizieren Sie Ihre Urlaubsrichtlinien klar an alle Mitarbeiter
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen ITM-Ressourcen:
- ITM D4d6 – Darf der Arbeitgeber für zu viel genommenen Urlaub einen Gehaltsabzug vornehmen? https://itm.public.lu/fr/questions-reponses/droit-travail/remuneration/d/d6.html
- ITM D4a20 – Wie lange gilt die Verjährungsfrist für die Rückforderung zu viel gezahlten Gehalts? https://itm.public.lu/fr/questions-reponses/droit-travail/remuneration/a/a20.html
Aktualisiert am: 02/06/2026
Danke!