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Werden Gehälter für Selbstständige automatisch indexiert?

Nein, Gehälter für selbstständige Fachkräfte werden in der Salary.lu-Plattform nicht automatisch indexiert oder aktualisiert. Diese Vorgehensweise ist absichtlich so gestaltet, um mögliche Unstimmigkeiten mit dem Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) am Jahresende zu vermeiden.

Wie sich die Gehaltsindexierung für Selbstständige unterscheidet



Im Gegensatz zu regulären Angestellten, deren Gehälter automatisch angepasst werden, wenn Luxemburg seine indexbasierten Gehaltserhöhungen anwendet, müssen selbstständige Fachkräfte ihre Gehaltsänderungen manuell verwalten. Dies gibt Selbstständigen die volle Kontrolle über ihr angegebenes Einkommen und stellt gleichzeitig eine ordnungsgemäße Koordination mit den Sozialversicherungsbehörden sicher.

Wann und wie Sie Ihr Gehalt als Selbstständiger aktualisieren



Als selbstständige Fachkraft können Sie selbst entscheiden, wann Sie Ihr Gehalt basierend auf Ihrer geschäftlichen Situation erhöhen möchten. Wenn Sie eine Änderung vornehmen möchten:

Müssen Sie Ihr Gehalt manuell auf der Salary.lu-Plattform aktualisieren, indem Sie:

- Auf Ihr Profil zugreifen
- Zum Tab "Vertrag" gehen
- Auf "Erneuern" klicken, um ein neues Gültigkeitsdatum festzulegen
- Auf "Erneuern" klicken, um eine neue Vertragsversion zu erstellen
- Den aktualisierten Gehaltsbetrag eingeben
- Die neuen Vertragsdaten speichern

Sie müssen auch die CCSS über diese Aktualisierung informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet werden.

Warum dieser Ansatz vorteilhaft ist



Dieser manuelle Ansatz bietet mehrere Vorteile:

- Er verhindert unerwartete Änderungen Ihres angegebenen Einkommens
- Er ermöglicht es Ihnen, Gehaltsanpassungen entsprechend Ihrer Geschäftsleistung zu planen
- Er stellt sicher, dass Ihre Meldungen mit den CCSS-Aufzeichnungen synchronisiert bleiben
- Er gibt Ihnen größere Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer beruflichen Finanzen

Denken Sie daran, dass jede Änderung Ihres angegebenen Einkommens umgehend der CCSS mitgeteilt werden sollte, um Unstimmigkeiten bei Ihren Sozialversicherungsbeiträgen und mögliche Komplikationen bei der Jahresendabrechnung zu vermeiden.

Aktualisiert am: 15/05/2025

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