Wie erhalte ich eine Arbeitgeber-Registrierungsnummer in Luxemburg?
Das Erhalten einer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (matricule employeur) ist wesentlich, bevor Sie Ihren ersten Mitarbeiter in Luxemburg einstellen. Diese Nummer wird vom Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum (CCSS) vergeben und ist für alle Gehaltsabrechnungs- und Sozialversicherungsprozesse erforderlich.
Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Arbeitgeber-Registrierungsnummer zu erhalten:
Prüfen Sie, ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit reguliert ist, beantragen Sie zuerst eine Betriebsgenehmigung (autorisation d'établissement*) beim Wirtschaftsministerium
Schließen Sie diesen Schritt ab, bevor Sie mit der Arbeitgeberregistrierung fortfahren
Zugriff auf die Betriebserklärung
Melden Sie sich bei Ihrem Salary.lu-Konto an
Gehen Sie zur Seite "Dokumente"
Finden Sie das Betriebserklärungsformular
Vervollständigen Sie die BetriebserklärungFür detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars siehe: Wie erstelle ich eine Betriebserklärung auf Salary.lu?
Füllen Sie das Formular mit Ihren Geschäftsdetails aus:
Für Einzelpersonen: vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen: Firmenname, Registrierungsnummer (RCS), Geschäftssitzadresse, Gründungsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Fügen Sie alle erforderlichen Belege bei (z.B. Nachweis der Eintragung im Handelsregister, falls nicht bereits in Luxemburg hinterlegt)
Einreichen der Erklärung
Senden Sie die vollständige Betriebserklärung per E-Mail an die CCSS unter ccss@secu.lu
Reichen Sie vor der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters oder innerhalb von 8 Tagen nach dem Startdatum des Mitarbeiters ein
Nach der Registrierung sind Sie automatisch Mitglied bei:
Unfallversicherungsverband (AAA)
Arbeitgebermutualität (MDE)
Multisektoraler Arbeitsmedizinischer Dienst (STM), es sei denn, Sie weisen innerhalb von drei Monaten eine alternative Abdeckung nach
Die CCSS sendet Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (matricule employeur). Sie verwenden diese Nummer für alle zukünftigen Sozialversicherungs- und Gehaltsabrechnungsverpflichtungen.
Wichtig: Die Registrierung als Arbeitgeber ist eine gesetzliche Anforderung vor der Einstellung von Personal in Luxemburg. Bewahren Sie Ihre Arbeitgeber-Registrierungsnummer sicher auf, da sie für alle Gehaltsabrechnungs- und Sozialversicherungsaufgaben benötigt wird.
Die Arbeitgeber-Registrierungsnummer bleibt gültig, solange Ihr Unternehmen besteht, es sei denn, Sie ändern die Rechtsform
Melden Sie alle Änderungen Ihres Firmennamens, Ihrer Adresse oder Kontaktdaten an die CCSS
Änderungen erfordern keine neue Registrierungsnummer, es sei denn, die Rechtsform ändert sich
Die Betriebserklärung für die Arbeitgeberregistrierung ist getrennt von der Beschäftigungserklärung, die für jede neue Einstellung erforderlich ist
Schritte zur Registrierung als Arbeitgeber
Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Arbeitgeber-Registrierungsnummer zu erhalten:
Prüfen Sie, ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit reguliert ist, beantragen Sie zuerst eine Betriebsgenehmigung (autorisation d'établissement*) beim Wirtschaftsministerium
Schließen Sie diesen Schritt ab, bevor Sie mit der Arbeitgeberregistrierung fortfahren
Zugriff auf die Betriebserklärung
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Vervollständigen Sie die BetriebserklärungFür detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars siehe: Wie erstelle ich eine Betriebserklärung auf Salary.lu?
Füllen Sie das Formular mit Ihren Geschäftsdetails aus:
Für Einzelpersonen: vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen: Firmenname, Registrierungsnummer (RCS), Geschäftssitzadresse, Gründungsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Fügen Sie alle erforderlichen Belege bei (z.B. Nachweis der Eintragung im Handelsregister, falls nicht bereits in Luxemburg hinterlegt)
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Senden Sie die vollständige Betriebserklärung per E-Mail an die CCSS unter ccss@secu.lu
Reichen Sie vor der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters oder innerhalb von 8 Tagen nach dem Startdatum des Mitarbeiters ein
Was nach der Registrierung passiert
Automatische Mitgliedschaften
Nach der Registrierung sind Sie automatisch Mitglied bei:
Unfallversicherungsverband (AAA)
Arbeitgebermutualität (MDE)
Multisektoraler Arbeitsmedizinischer Dienst (STM), es sei denn, Sie weisen innerhalb von drei Monaten eine alternative Abdeckung nach
Bestätigung und Arbeitgebernummer
Die CCSS sendet Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (matricule employeur). Sie verwenden diese Nummer für alle zukünftigen Sozialversicherungs- und Gehaltsabrechnungsverpflichtungen.
Wichtig: Die Registrierung als Arbeitgeber ist eine gesetzliche Anforderung vor der Einstellung von Personal in Luxemburg. Bewahren Sie Ihre Arbeitgeber-Registrierungsnummer sicher auf, da sie für alle Gehaltsabrechnungs- und Sozialversicherungsaufgaben benötigt wird.
Wichtige Punkte zum Merken
Die Arbeitgeber-Registrierungsnummer bleibt gültig, solange Ihr Unternehmen besteht, es sei denn, Sie ändern die Rechtsform
Melden Sie alle Änderungen Ihres Firmennamens, Ihrer Adresse oder Kontaktdaten an die CCSS
Änderungen erfordern keine neue Registrierungsnummer, es sei denn, die Rechtsform ändert sich
Die Betriebserklärung für die Arbeitgeberregistrierung ist getrennt von der Beschäftigungserklärung, die für jede neue Einstellung erforderlich ist
Aktualisiert am: 24/06/2025
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