Wie erhalte ich eine Arbeitgeber-Registrierungsnummer in Luxemburg?
Das Erhalten einer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (matricule employeur) ist wesentlich, bevor Sie Ihren ersten Mitarbeiter in Luxemburg einstellen. Diese Nummer wird vom Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum (CCSS) vergeben und ist für alle Gehaltsabrechnungs- und Sozialversicherungsprozesse erforderlich.
Schritte zur Registrierung als Arbeitgeber
Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Arbeitgeber-Registrierungsnummer zu erhalten:
- Prüfen Sie, ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen
- Wenn Ihre Geschäftstätigkeit reguliert ist, beantragen Sie zuerst eine Betriebsgenehmigung (autorisation d'établissement) beim Wirtschaftsministerium
- Schließen Sie diesen Schritt ab, bevor Sie mit der Arbeitgeberregistrierung fortfahren
- Zugriff auf die Betriebserklärung
- Melden Sie sich bei Ihrem Salary.lu-Konto an
- Gehen Sie zur Seite "Dokumente"
- Finden Sie das Betriebserklärungsformular
- Vervollständigen Sie die BetriebserklärungFür detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars siehe: Wie erstelle ich eine Betriebserklärung auf Salary.lu?
Füllen Sie das Formular mit Ihren Geschäftsdetails aus:
- Für Einzelpersonen: vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und nationale Identifikationsnummer
- Für Unternehmen: Firmenname, Registrierungsnummer (RCS), Geschäftssitzadresse, Gründungsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der Geschäftstätigkeit
- Einreichen der Erklärung
- Senden Sie die vollständige Betriebserklärung per E-Mail an die CCSS unter ccss@secu.lu
- Reichen Sie vor der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters oder innerhalb von 8 Tagen nach dem Startdatum des Mitarbeiters ein
Was nach der Registrierung passiert
Automatische Mitgliedschaften
Nach der Registrierung sind Sie automatisch Mitglied bei:
- Unfallversicherungsverband (AAA)
- Arbeitgebermutualität (MDE)
- Multisektoraler Arbeitsmedizinischer Dienst (STM), es sei denn, Sie weisen innerhalb von drei Monaten eine alternative Abdeckung nach
Bestätigung und Arbeitgebernummer
Die CCSS sendet Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (matricule employeur). Sie verwenden diese Nummer für alle zukünftigen Sozialversicherungs- und Gehaltsabrechnungsverpflichtungen.
Wichtige Punkte zum Merken
- Die Arbeitgeber-Registrierungsnummer bleibt gültig, solange Ihr Unternehmen besteht, es sei denn, Sie ändern die Rechtsform
- Melden Sie alle Änderungen Ihres Firmennamens, Ihrer Adresse oder Kontaktdaten an die CCSS
- Änderungen erfordern keine neue Registrierungsnummer, es sei denn, die Rechtsform ändert sich
- Die Betriebserklärung für die Arbeitgeberregistrierung ist getrennt von der Beschäftigungserklärung, die für jede neue Einstellung erforderlich ist
Aktualisiert am: 24/06/2025
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