Wie wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung für Teilzeitbeschäftigte berechnet?
Für Arbeitnehmer, die weniger als 150 Stunden pro Monat arbeiten, wird die Bemessungsgrundlage der Pflegeversicherung berechnet, indem der monatliche Standardfreibetrag (642,73 €) entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anteilig berechnet wird, wobei 173 Stunden als Bezugsbasis dienen.
Berechnung des anteiligen Freibetrags:
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Ein Arbeitnehmer arbeitet 60 Stunden pro Monat mit einem Bruttogehalt von 1.000,00 €
Berechnung des anteiligen Freibetrags:
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Hinweis: Der monatliche Standardfreibetrag (642,73 €) gilt ab 1. Januar 2024.
- CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale)
- ACD (Steuerverwaltung)
Berechnungsmethode
Berechnung des anteiligen Freibetrags:
Anteiliger Freibetrag = (Geleistete Arbeitsstunden × 642,73) ÷ 173
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Bemessungsgrundlage = Bruttogehalt - Anteiliger Freibetrag
Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet 60 Stunden pro Monat mit einem Bruttogehalt von 1.000,00 €
Berechnung des anteiligen Freibetrags:
(60 × 642,73) ÷ 173 = 222,91 €
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
1.000,00 € - 222,91 € = 777,09 €
Hinweis: Der monatliche Standardfreibetrag (642,73 €) gilt ab 1. Januar 2024.
Quellen
- CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale)
- ACD (Steuerverwaltung)
Aktualisiert am: 12/11/2024