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Wie richte ich einen Praktikantenvertrag in Luxemburg ein?

Die Einrichtung eines Praktikums in Luxemburg erfordert eine sorgfältige Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Befolgen Sie diese Schritte, um ein Praktikum mit Salary.lu einzurichten.

1. Bestimmen Sie die Art des Praktikums



A. Akademisches oder studienbezogenes Praktikum (Dreiparteienvereinbarung – stage conventionné)

Muss im Rahmen des Lehrplans des Studenten absolviert werden (Schule oder Universität).
Muss durch eine Dreiparteienvereinbarung zwischen Arbeitgeber, Praktikant und Bildungseinrichtung geregelt werden.
Kann bezahlt oder unbezahlt sein, je nach Dauer und Art des Praktikums.

B. Freiwilliges oder nicht studienbezogenes Praktikum (Zweiparteienvereinbarung – stage volontaire)

Wird nicht von einem Studienprogramm verlangt.
Muss durch eine Zweiparteienvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Praktikant geregelt werden.
Wird in Bezug auf Sozialversicherung und Vergütung wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt.

2. Vorbereiten der Praktikumsvereinbarung



Akademisches oder studienbezogenes Praktikum

Die Vereinbarung muss unterzeichnet werden von:
dem Arbeitgeber
dem Praktikanten (und dem Erziehungsberechtigten, wenn er unter 18 Jahre alt ist)
der Bildungseinrichtung

Sie muss enthalten:
Anfangs- und Enddatum
Arbeitsstunden pro Woche
Beschreibung der Aufgaben und Ziele
Einzelheiten zur Vergütung (falls zutreffend)
Name und Zuständigkeiten des Betreuers/Tutors
Bedingungen für Abwesenheit, Urlaub und Kündigung
Regelungen zur sozialen Absicherung

Freiwilliges oder nicht studienbezogenes Praktikum

Ein Standardarbeitsvertrag ist erforderlich.
Es gelten alle üblichen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

3. Zugehörigkeit zur Sozialversicherung



Akademisches oder studienbezogenes Praktikum

Wenn der Praktikant bereits versichert ist (als Student oder Familienmitglied): Keine zusätzliche Zugehörigkeit erforderlich.
Wenn der Praktikant nicht versichert ist: Die Bildungseinrichtung muss den Praktikanten bei der CCSS anmelden.

Freiwilliges oder nicht studienbezogenes Praktikum

Der Arbeitgeber muss den Praktikanten als regulären Arbeitnehmer bei der CCSS anmelden und alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.

4. Vergütungsregeln



Dauer des PraktikumsNicht-qualifiziertQualifiziert
< 4 Wochen0 €0 €
≥ 4 Wochen bis ≤ 12 Wochen1.055,12 € (40 % des Mindestlohns)1.266,14 € (40 % des qualifizierten Mindestlohns)
> 12 Wochen bis ≤ 26 Wochen1.978,34 € (75 % des Mindestlohns)2.374,01 € (75 % des qualifizierten Mindestlohns)


Praktika unter 4 Wochen: Die Vergütung ist fakultativ.
Praktika von 4-12 Wochen: Mindestens 40% des sozialen Mindestlohns.
Praktika von 12-26 Wochen: Mindestens 75 % des sozialen Mindestlohns.
Der qualifizierte Mindestlohn gilt für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulabschluss.

5. Geben Sie den Vertrag in Salary.lu ein.



Erstellen Sie das Mitarbeiterprofil (siehe Anleitung).
Rufen Sie das Profil des Mitarbeiters auf und wählen Sie die Registerkarte „Vertrag“.
Wählen Sie als Vertragsart „Praktikum“.
Wählen Sie die Ausbildungsart (Akademisches (studienbezogen) oder Freiwilliges Praktikum).
Geben Sie die erforderlichen Angaben ein: Daten, Stunden, Vergütung und Betreuer.
Speichern Sie und stellen Sie sicher, dass alle Parteien die Vereinbarung vor Beginn des Praktikums unterschreiben.

Brauchen Sie Hilfe?
Für weitere Unterstützung konsultieren Sie bitte den Vertragsbereich unseres Help Centers oder kontaktieren Sie unser Support-Team.

Referenzen:
CCSS: Studienbezogene Praktika
CCSS: Nicht-Studienbezogene Praktika

Aktualisiert am: 28/04/2025

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