Artikel über: Verträge
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Wie funktionieren Studentenverträge während der Schulferien in Luxemburg?

Die Beschäftigung von Studenten während der Schulferien bietet Studierenden die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und Arbeitgebern, Urlaubsvertretungen zu besetzen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesen spezifischen Verträgen.


Wer gilt als berechtigt für einen Studentenvertrag?



Studenten müssen EINE dieser Bedingungen erfüllen:

In einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sein und einem Vollzeitstudium nachgehen; ODER
Die schulische Einschreibung vor weniger als 4 Monaten beendet haben

Zusätzliche Zulassungskriterien:

Zwischen 15 und 26 Jahre alt sein (darf das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben)
Kann maximal 2 Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr arbeiten (1. Januar bis 31. Dezember)


Welche vertraglichen Anforderungen gibt es?



Vertragszeit und Format:

Muss in 3-facher Ausfertigung erstellt werden:

- Ein Exemplar für den Arbeitgeber
- Ein Exemplar für den Studenten
- Ein Exemplar für die ITM (Gewerbeaufsicht)

Muss vor oder am ersten Arbeitstag unterschrieben werden
KEIN standardmäßiger Arbeitsvertrag, sondern ein spezifischer Studentenvertrag


Erforderlicher Vertragsinhalt:

Studenteninformationen:

- Vor- und Nachname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnadresse (Student muss Änderungen mitteilen)

Arbeitgeberinformationen:

- Name
- Adresse

Beschäftigungsdetails:

- Start- und Enddatum (im Format TT/MM/JJJJ)
- Arbeitsort
- Art der Arbeit (muss nicht mit dem Studium zusammenhängen)
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten
- Zahlungsmodalitäten
- Unterkunftsdetails (falls vom Arbeitgeber gestellt)


Wichtig: Ohne schriftlichen Vertrag oder bei zu später Erstellung wird der Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag.


Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?



Dokumentationsanforderungen:

Vertragskopie innerhalb von 7 Tagen nach Beschäftigungsbeginn an ITM senden
Kopie des Personalausweises des Studenten beifügen
Kann eingereicht werden per:

- Standardpost
- Elektronisch über die MyGuichet.lu-Plattform


Sozialversicherungs- und Steuerpflichten:

Muss den Studenten beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) anmelden
Nur Unfallversicherung erforderlich (keine Kranken-/Rentenversicherung)
Steuerliche Aspekte:

- Für Gehälter ≤ 16 EUR pro Stunde:

Kann Befreiung von der Lohnsteuer bei der Steuerverwaltung (ACD) beantragen

Muss Antrag mit Studentendaten und Schulbescheinigung einreichen

- Für Gehälter > 16 EUR pro Stunde:

Student muss Lohnsteuerkarte vorlegen

Normale Lohnsteuer anwendbar


Wie wird die Vergütung berechnet?



Mindestlohnanforderungen:

Darf nicht weniger als 80% des geltenden sozialen Mindestlohns betragen
Anpassung nach Alter des Studenten:

- Ab 18 Jahre: 80% von 100% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 17-18 Jahre: 80% von 80% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 15-17 Jahre: 75% von 80% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns


Wie sieht es mit Arbeitsbedingungen und Leistungen aus?



Arbeitsbedingungen:

Gleiche Arbeitsbedingungen wie reguläre Mitarbeiter
Darf an Sonn- und Feiertagen arbeiten (auch minderjährige Studenten)

Urlaubsregelungen:

Kein Anspruch auf 26 Tage bezahlten Jahresurlaub
Kann unbezahlten Sonderurlaub erhalten (nach Ermessen des Arbeitgebers)
Krankheitstage werden nicht bezahlt
Ärztliche Bescheinigungen bei Krankheit weiterhin erforderlich


Zusätzliche wichtige Informationen



Arbeitszeiten:

Tagesmaximum: 8 Stunden
Wochenmaximum: 40 Stunden
Vorgeschriebene Ruhezeiten und Pausen gelten

Vertragsende:

Endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt
Kann vorzeitig in beiderseitigem schriftlichen Einvernehmen beendet werden
Keine Kündigungsfrist erforderlich
Keine Abfindungszahlungen



Hinweis: Überprüfen Sie immer die aktuellen Anforderungen bei der ITM, da sich Vorschriften ändern können.

Aktualisiert am: 19/11/2024