Welche Regeln gelten für die Beschäftigung von Studenten während der Schulzeit?
Während des Schuljahres können Studenten durch befristete Arbeitsverträge bezahlte Berufserfahrung sammeln. Diese Regelung unterscheidet sich von der Ferienarbeit und hat ihre eigenen spezifischen Vorschriften.
Berechtigte Studenten müssen:
Mindestens 16 Jahre alt sein (aufgrund der Schulpflicht)
In Luxemburg in einem dieser Programme eingeschrieben sein:
- Höheres Technikerdiplom (BTS)
- Bachelor- oder Masterstudium an der Universität Luxemburg
- Sekundar- oder technische Sekundarbildung
- Andere Bildungsgänge der Universität Luxemburg
Der Vertrag muss:
Als befristeter Arbeitsvertrag (CDD) strukturiert sein
Schriftlich erstellt werden
Kann mehrmals innerhalb der Grenzen verlängert werden
Maximale Gesamtdauer: 5 Jahre (anders als die Standard-CDD-Grenze von 24 Monaten)
Reguläre Zeit:
Maximal 15 Stunden pro Woche im Durchschnitt
Berechnet über einen Monat oder 4 Wochen (60 Stunden insgesamt)
Muss mit dem Schulplan vereinbar sein
Ausnahme während der Schulferien:
Bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt
Normale Arbeitszeitregeln gelten
Mindestlohnanforderungen:
Darf nicht unter dem sozialen Mindestlohn liegen
Altersbasierte Anpassungen:
- Ab 18 Jahre: 100% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 17-18 Jahre: 80% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 16-17 Jahre: 75% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
Steuerliche Aspekte:
Einkommen unterliegt der Lohnsteuer
Lohnsteuerkarte von der Wohnsitzgemeinde erforderlich
Studenten können Jahressteuerausgleich beantragen
Sozialversicherungsschutz:
Vollständige Mitgliedschaft erforderlich (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflegeversicherung)
Rückkehr zum Mitversichertenstatus nach Vertragsende wenn:
- Unter 30 Jahre alt
- Einkommen unter REVIS-Grenze
Urlaubsansprüche:
Anteiliger bezahlter Jahresurlaub
Bezahlter Krankenurlaub (Lohnfortzahlungsprinzip)
Anspruch auf bezahlte Feiertage (gearbeitet oder nicht)
Auswirkungen auf Kindergeld:
Beschäftigung über 4 Monate pro Schuljahr beeinflusst Leistungen
Leistungen ausgesetzt wenn Bruttomonatseinkommen ≥ sozialer Mindestlohn
Meldepflicht bei der Zukunftskasse mit Gehaltsnachweisen
Medizinische Anforderungen:
Medizinische Untersuchung für gefährliche Arbeiten erforderlich
Lebensmittelhandhabung erfordert ärztliches Attest (1 Jahr gültig)
Besonderer Schutz für junge Arbeitnehmer:
Schriftliche Risikoinformation vor Arbeitsbeginn erforderlich (für Minderjährige)
Gesetzlicher Vormund muss über Risiken informiert werden
Arbeitnehmer unter 21 Jahren benötigen spezielle Sicherheitsunterweisung mit:
- Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragtem
- Benanntem Sicherheitsbeauftragtem
Erforderliche Dokumentation:
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsanmeldung
Ärztliche Bescheinigungen (falls zutreffend)
Arbeitszeiterfassung
Zahlungsnachweise
Hinweis: Bitte überprüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei den zuständigen Behörden.
Wer kann während der Schulzeit beschäftigt werden?
Berechtigte Studenten müssen:
Mindestens 16 Jahre alt sein (aufgrund der Schulpflicht)
In Luxemburg in einem dieser Programme eingeschrieben sein:
- Höheres Technikerdiplom (BTS)
- Bachelor- oder Masterstudium an der Universität Luxemburg
- Sekundar- oder technische Sekundarbildung
- Andere Bildungsgänge der Universität Luxemburg
Welche vertraglichen Anforderungen gibt es?
Der Vertrag muss:
Als befristeter Arbeitsvertrag (CDD) strukturiert sein
Schriftlich erstellt werden
Kann mehrmals innerhalb der Grenzen verlängert werden
Maximale Gesamtdauer: 5 Jahre (anders als die Standard-CDD-Grenze von 24 Monaten)
Welche Arbeitszeitbeschränkungen gibt es?
Reguläre Zeit:
Maximal 15 Stunden pro Woche im Durchschnitt
Berechnet über einen Monat oder 4 Wochen (60 Stunden insgesamt)
Muss mit dem Schulplan vereinbar sein
Ausnahme während der Schulferien:
Bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt
Normale Arbeitszeitregeln gelten
Welche Vergütung ist erforderlich?
Mindestlohnanforderungen:
Darf nicht unter dem sozialen Mindestlohn liegen
Altersbasierte Anpassungen:
- Ab 18 Jahre: 100% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 17-18 Jahre: 80% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
- 16-17 Jahre: 75% des unqualifizierten sozialen Mindestlohns
Steuerliche Aspekte:
Einkommen unterliegt der Lohnsteuer
Lohnsteuerkarte von der Wohnsitzgemeinde erforderlich
Studenten können Jahressteuerausgleich beantragen
Wie sieht es mit Sozialversicherung und Leistungen aus?
Sozialversicherungsschutz:
Vollständige Mitgliedschaft erforderlich (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflegeversicherung)
Rückkehr zum Mitversichertenstatus nach Vertragsende wenn:
- Unter 30 Jahre alt
- Einkommen unter REVIS-Grenze
Urlaubsansprüche:
Anteiliger bezahlter Jahresurlaub
Bezahlter Krankenurlaub (Lohnfortzahlungsprinzip)
Anspruch auf bezahlte Feiertage (gearbeitet oder nicht)
Wichtige Überlegungen zu Familienleistungen
Auswirkungen auf Kindergeld:
Beschäftigung über 4 Monate pro Schuljahr beeinflusst Leistungen
Leistungen ausgesetzt wenn Bruttomonatseinkommen ≥ sozialer Mindestlohn
Meldepflicht bei der Zukunftskasse mit Gehaltsnachweisen
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Medizinische Anforderungen:
Medizinische Untersuchung für gefährliche Arbeiten erforderlich
Lebensmittelhandhabung erfordert ärztliches Attest (1 Jahr gültig)
Besonderer Schutz für junge Arbeitnehmer:
Schriftliche Risikoinformation vor Arbeitsbeginn erforderlich (für Minderjährige)
Gesetzlicher Vormund muss über Risiken informiert werden
Arbeitnehmer unter 21 Jahren benötigen spezielle Sicherheitsunterweisung mit:
- Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragtem
- Benanntem Sicherheitsbeauftragtem
Zusätzliche Compliance-Anforderungen
Erforderliche Dokumentation:
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsanmeldung
Ärztliche Bescheinigungen (falls zutreffend)
Arbeitszeiterfassung
Zahlungsnachweise
Hinweis: Bitte überprüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei den zuständigen Behörden.
Aktualisiert am: 19/11/2024
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