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Wie richte ich die neue Impatriate-Regelung für einen Arbeitnehmer auf Salary.lu ein?

Die Einrichtung der neuen Impatriate-Regelung (Art. 115 n°13b L.I.R.) in Salary.lu ist unkompliziert und stellt sicher, dass berechtigte Arbeitnehmer von Luxemburgs aktualisierten Steueranreizen für internationale Talente profitieren. So gehen Sie vor:


Schritte zur Aktivierung der neuen Impatriate-Regelung


  1. Melden Sie sich bei Ihrem Salary.lu-Konto an
  2. Gehen Sie zur Seite "Employees"
  3. Klicken Sie auf den Arbeitnehmer, der von der Impatriate-Regelung profitieren wird
  4. Wählen Sie den Tab "Contract"
  5. Im Vertragsformular sehen Sie ein Kontrollkästchen für die Impatriate-Regelung direkt nach dem Vertragstyp
  6. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen und vervollständigen Sie die Vertragsdetails, falls noch nicht geschehen
  7. Speichern Sie die Vertragsinformationen


Wichtig: Nur Arbeitnehmer, die die spezifischen Kriterien des luxemburgischen Steuerrechts erfüllen, sind für die Impatriate-Regelung berechtigt. Überprüfen Sie die Berechtigung, bevor Sie diese Option aktivieren.


Hinweis: Gemäß luxemburgischem Steuerrecht (L.I.R.) liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, das Finanzamt über jeden Arbeitnehmer zu informieren, der von der neuen oder alten Impatriate-Regelung profitiert. Sie müssen eine namentliche Liste aller Arbeitnehmer, die im vorangegangenen Steuerjahr von der Regelung profitiert haben, bis zum 31. Januar des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt (bureau RTS) einreichen.


Aktualisiert am: 27/06/2025

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