Wie richte ich einen Praktikantenvertrag in Luxemburg ein?
Die Einrichtung eines Praktikums in Luxemburg erfordert eine sorgfältige Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Befolgen Sie diese Schritte, um ein Praktikum mit Salary.lu einzurichten.
A. Praktikum im Rahmen des Studiums (Schul-/Hochschulpraktikum):
Muss im Rahmen des Lehrplans des Studenten absolviert werden.
Muss durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber, dem Studenten und der Bildungseinrichtung formalisiert werden.
Kann bezahlt oder unbezahlt sein, je nach Dauer und Art.
B. Freiwilliges oder nicht studienbezogenes Praktikum:
Wird nicht von einem Bildungsprogramm verlangt.
Wird in Bezug auf Sozialversicherung und Vergütung ähnlich wie eine reguläre Beschäftigung behandelt.
Konventionelle oder studienbezogene Praktika
Die Vereinbarung muss unterzeichnet werden von:
dem Arbeitgeber
dem Praktikanten (und dem Erziehungsberechtigten, wenn er unter 18 Jahre alt ist)
der Bildungseinrichtung
Die Vereinbarung muss Folgendes enthalten:
Anfangs- und Enddatum
Arbeitsstunden pro Woche
Beschreibung der Aufgaben und Ziele
Einzelheiten zur Vergütung (falls zutreffend)
Name und Zuständigkeiten des Betreuers/Tutors
Bedingungen für Abwesenheit, Urlaub und Kündigung
Regelungen zur sozialen Absicherung
Freiwillige oder studienbezogene Praktika
Ein Standardarbeitsvertrag ist erforderlich.
Es gelten alle üblichen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Konventionelle oder studienbezogene Praktika
Wenn der Praktikant bereits versichert ist (als Student oder Familienmitglied): Keine zusätzliche Zugehörigkeit erforderlich.
Wenn der Praktikant nicht versichert ist: Die Bildungseinrichtung muss den Praktikanten bei der CCSS anmelden.
Freiwillige oder nichtstudentische Praktika
Der Arbeitgeber muss den Praktikanten als regulären Arbeitnehmer bei der CCSS anmelden und alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
Praktika unter 4 Wochen: Die Vergütung ist fakultativ.
Praktika von 4-12 Wochen: Mindestens 40% des sozialen Mindestlohns.
Praktika von 12-26 Wochen: Mindestens 75 % des sozialen Mindestlohns.
Erstellen Sie das Mitarbeiterprofil (siehe Anleitung).
Rufen Sie das Profil des Mitarbeiters auf und wählen Sie die Registerkarte „Vertrag“.
Wählen Sie als Vertragsart „Praktikum“.
Wählen Sie die Ausbildungsart (konventionell (studienbezogen) oder freiwillig).
Geben Sie die erforderlichen Angaben ein: Daten, Stunden, Vergütung und Betreuer.
Speichern Sie und stellen Sie sicher, dass alle Parteien die Vereinbarung vor Beginn des Praktikums unterschreiben.
Brauchen Sie Hilfe?
Für weitere Unterstützung konsultieren Sie bitte den Vertragsbereich unseres Help Centers oder kontaktieren Sie unser Support-Team.
Referenzen:
CCSS: Studienbezogene Praktika
CCSS: Nicht-Studienbezogene Praktika
1. Bestimmen Sie die Art des Praktikums
A. Praktikum im Rahmen des Studiums (Schul-/Hochschulpraktikum):
Muss im Rahmen des Lehrplans des Studenten absolviert werden.
Muss durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber, dem Studenten und der Bildungseinrichtung formalisiert werden.
Kann bezahlt oder unbezahlt sein, je nach Dauer und Art.
B. Freiwilliges oder nicht studienbezogenes Praktikum:
Wird nicht von einem Bildungsprogramm verlangt.
Wird in Bezug auf Sozialversicherung und Vergütung ähnlich wie eine reguläre Beschäftigung behandelt.
2. Vorbereiten der Praktikumsvereinbarung
Konventionelle oder studienbezogene Praktika
Die Vereinbarung muss unterzeichnet werden von:
dem Arbeitgeber
dem Praktikanten (und dem Erziehungsberechtigten, wenn er unter 18 Jahre alt ist)
der Bildungseinrichtung
Die Vereinbarung muss Folgendes enthalten:
Anfangs- und Enddatum
Arbeitsstunden pro Woche
Beschreibung der Aufgaben und Ziele
Einzelheiten zur Vergütung (falls zutreffend)
Name und Zuständigkeiten des Betreuers/Tutors
Bedingungen für Abwesenheit, Urlaub und Kündigung
Regelungen zur sozialen Absicherung
Freiwillige oder studienbezogene Praktika
Ein Standardarbeitsvertrag ist erforderlich.
Es gelten alle üblichen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
3. Zugehörigkeit zur Sozialversicherung
Konventionelle oder studienbezogene Praktika
Wenn der Praktikant bereits versichert ist (als Student oder Familienmitglied): Keine zusätzliche Zugehörigkeit erforderlich.
Wenn der Praktikant nicht versichert ist: Die Bildungseinrichtung muss den Praktikanten bei der CCSS anmelden.
Freiwillige oder nichtstudentische Praktika
Der Arbeitgeber muss den Praktikanten als regulären Arbeitnehmer bei der CCSS anmelden und alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
4. Vergütungsregeln
Praktika unter 4 Wochen: Die Vergütung ist fakultativ.
Praktika von 4-12 Wochen: Mindestens 40% des sozialen Mindestlohns.
Praktika von 12-26 Wochen: Mindestens 75 % des sozialen Mindestlohns.
Dauer des Praktikums | Nicht-qualifiziert | Qualifiziert |
---|---|---|
< 4 Wochen | 0 € | 0 € |
≥ 4 Wochen bis ≤ 12 Wochen | 1.055,12 € (40 % des Mindestlohns) | 1.266,14 € (40 % des qualifizierten Mindestlohns) |
> 12 Wochen bis ≤ 26 Wochen | 1.978,34 € (75 % des Mindestlohns) | 2.374,01 € (75 % des qualifizierten Mindestlohns) |
5. Geben Sie den Vertrag in Salary.lu ein.
Erstellen Sie das Mitarbeiterprofil (siehe Anleitung).
Rufen Sie das Profil des Mitarbeiters auf und wählen Sie die Registerkarte „Vertrag“.
Wählen Sie als Vertragsart „Praktikum“.
Wählen Sie die Ausbildungsart (konventionell (studienbezogen) oder freiwillig).
Geben Sie die erforderlichen Angaben ein: Daten, Stunden, Vergütung und Betreuer.
Speichern Sie und stellen Sie sicher, dass alle Parteien die Vereinbarung vor Beginn des Praktikums unterschreiben.
Brauchen Sie Hilfe?
Für weitere Unterstützung konsultieren Sie bitte den Vertragsbereich unseres Help Centers oder kontaktieren Sie unser Support-Team.
Referenzen:
CCSS: Studienbezogene Praktika
CCSS: Nicht-Studienbezogene Praktika
Aktualisiert am: 24/04/2025
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